Sachkundenachweis für Hundehalter („Hundeführerschein“)
Ihr Hund hat bzw. wird – wenn er ausgewachsen ist – erwartungsgemäß oder rassetypisch eine Widerristhöhe von 40 cm bzw. ein Körpergewicht von 20 kg überschreiten? Dann müssen Sie Folgendes berücksichtigen:
Neben der Anmeldung zur HUNDESTEUER kommt eine Anzeigepflicht und eine Aufforderung des Ordnungsamtes einen SACHKUNDENACHWEIS vorzulegen, auf Sie zu. Diese Maßnahmen sollen das reibungslose Zusammenleben von Hunden und Menschen ermöglichen. Es soll vermieden werden, dass aufgrund von Unwissenheit, unsachgemäßer Haltung oder Erziehung Schäden für Mensch und/ oder Tiere entstehen.
Der Nachweis zur Sachkunde von Hundehalterinnen/ Hundehaltern gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW kann durch anerkannte sachverständige Stellen oder von durch die Tierärztekammer benannte Tierärztinnen und Tierärzte bescheinigt werden.
Auf der Homepage der Tierärztekammer Westfalen-Lippe finden Sie die entsprechenden Fragebögen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Lesen Sie alle Fragebögen aufmerksam durch und fragen Sie bei Unklarheiten Ihren Tierarzt. Wenn Sie sich ausreichend vorbereitet fühlen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Abnahme der Sachkunde in unserer Praxis. Der Test muss nur einmal pro Halterin/ Halter und nicht für jedes Tier erteilt werden.
Bestimmte Rassen benötigen zudem eine HALTUNGSERLAUBNIS.
Für weitere Informationen besuchen Sie:
Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Stadt Bad Driburg